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Zebrastreifen StVO – Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrecht

Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben an Zebrastreifen Vorrang, Autofahrer müssen warten und ihnen das Überqueren der Straße ermöglichen. Doch das Vorrecht am Fußgängerüberweg darf nicht
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Von u.b. am 12.11.2014 um 10:06 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.348 views