Verjährung – Führerscheinentzug wegen Alkohol
Führerschein – Alkoholsucht ist nach 12 Monaten verjährt: Nicht zu einem Führerscheinentzug führen, darf das Verschweigen einer überwundenen Alkoholsucht gegenüber den Behörden.
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Von u.b. am 05.05.2015
um 06:17 Uhr
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