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Karambolage mit Tieren: Es muss mit Hirschen und Rehen gerechnet werden

Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:
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Von u.b. am 22.09.2015 um 14:05 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 563 views