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Urteil: Mitschuld bei Zusammenstoß mit offener Autotür

Wenn ein fahrendes Auto mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Autos kollidiert, ist eine Schadensteilung gerechtfertigt. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichtes
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Von u.b. am 12.03.2017 um 16:25 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 535 views