StVO gilt teilweise auch auf öffentlichen Plätzen und Parkplätzen
Auch auf öffentlichen Plätzen, die der Erholung dienen, können einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Dies gilt ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen.
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Von u.b. am 19.11.2017
um 18:04 Uhr
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