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StVO gilt teilweise auch auf öffentlichen Plätzen und Parkplätzen

Auch auf öffentlichen Plätzen, die der Erholung dienen, können einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Dies gilt ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen.
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Von u.b. am 19.11.2017 um 18:04 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 500 views