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Ausländische Bußgelder: Bislang noch keine Vollstreckung

Der verkehrstechnischen Narrenfreiheit gegenüber Bußgelder aus dem Urlaub ist im vergangenen Jahr in der EU ein Riegel vorgeschoben worden. Seither können Knöllchen auch über die Ländergrenzen hinweg den Weg bis zum Zuhause des Delinquenten finden.

Doch bislang ist die unliebsame Post aus dem Urlaub ausgeblieben. Denn seit dem Stichtag am 27. Oktober 2010 sind beim Bundesamt für Justiz in Bonn erst 247 Vollstreckungshilfeersuche eingegangen – die meisten davon übrigens aus den Niederlanden. Nach Angaben des TÜV Süd sind jedoch wegen Rückfrage bisher jedoch noch keine Bußgelder vollstreckt worden.

Doch das bedeutet keineswegs, dass man sich bei der Fahrt ins Ausland nicht an die im Land geltenden Regeln halten muss. „Selbst wenn die Umsetzung des Gesetzes nur langsam anläuft: Die Zeiten, in denen man sich beruhigt zurücklehnen konnte, wenn man nach dem Regelverstoß im Ausland wieder zu Hause war, sind definitiv vorbei. Europäische Autofahrer können nicht mehr damit rechnen, dass sie die ausländischen Bescheide nicht erreichen.
Ohnehin gilt: Verkehrsregeln müssen überall eingehalten werden“, erklärt Philip Puls vom TÜV Süd. sta/mid Bildquelle: Monroe


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