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Haschischkonsum: Führerschein weg

Werden bei einem Autofahrer Ausfallerscheinungen und THC im Blut festgestellt, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Keine Rolle spielt dabei, ob Fahrfehler begangen werden, befand das Landgericht Coburg.

Ausreichend sind vielmehr auch andere Beweisanzeichen wie z. B. verwaschene Aussprache, Konzentrationsschwierigkeiten, Probleme mit der Koordination oder verz?gerte Antworten auf Fragen. Den Polizeibeamten war ein junger Autofahrer aufgefallen, weil er nicht angeschnallt war. Auf Fragen antwortete er nur verz?gert und mit verwaschener Aussprache. Auch seine Koordinationsf?higkeit war erheblich eingeschr?nkt, wie Tests zeigten. Die anschlie?ende Blutuntersuchung ergab, dass der Wirkstoff THC in den Adern des jungen Mannes kreiste THC findet sich in Haschisch und Marihuana.

Die Richter meinten, es gebe zwar bei Rauschgift anders als bei Alkohol derzeit keinen absoluten Grenzwert, ab dem eine Fahrunt?chtigkeit ohne weiteres feststehe. Gleichwohl sei von einer so genannten relativen Fahrunt?chtigkeit immer dann auszugehen, wenn nach feststehendem Haschisch- oder Marihuanakonsum anhand zuverl?ssiger Beweiszeichen der Nachweis erbracht werde, dass der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr sicher f?hren k?nne. Auch ohne Fahrfehler sei das im vorliegenden Fall wegen der von den Polizisten festgestellten Auff?lligkeiten zu bejahen. Es w?rden darum dringende Gr?nde f?r die Annahme vorliegen, dass es im Hauptverfahren zu einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr mit der Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis kommen werde.


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