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Alkohol am Steuer: Nach 16 Monaten genügt eine Geldstrafe

Wird ein Autofahrer nach einer Schlangenlinien-Fahrt und mehrfachem Abw?rgen des Motors an Ampeln und Kreuzungen von der Polizei mit 0,85 Promille Alkohol im Blut gestellt, so hat er an sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Zieht sich das Gerichtsverfahren jedoch ohne sein Verschulden ?ber 16 Monate hin und hat er in dieser Zeit beanstandungslos am Stra?enverkehr teilgenommen, so ist er lediglich noch mit einer Geldstrafe (hier in H?he von 1.600 ?) zu belegen. (Amtsgericht Bensheim, 8220 Js 22570/05)


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