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Alkohol am Steuer: Nach 16 Monaten genügt eine Geldstrafe

Wird ein Autofahrer nach einer Schlangenlinien-Fahrt und mehrfachem Abw?rgen des Motors an Ampeln und Kreuzungen von der Polizei mit 0,85 Promille Alkohol im Blut gestellt, so hat er an sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.
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Von u.b. am 12.12.2006 um 07:34 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 396 views