Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog: Die Höhe des Betrages ergibt sich aus einer Anzahl von Tagessätzen. Beispielsweise lagen bislang bei einem gestreckten Mittelfinger die von Gerichten verhängten Bußgelder zwischen
600 Euro und 4.000 Euro.
Beleidigende Gesten und Worte im Straßenverkehr: Strafe droht
Den Ärger über andere Verkehrsteilnehmer sollten Autofahrer nicht allzu deutlich zum Ausdruck bringen. Denn verbale Entgleisungen und auch abfällige Gesten sind laut dem Strafgesetzbuch Beleidigungen, die teuer werden können. Üblicherweise würden Bußgelder verhängt, doch besonders grobes und wiederholtes Fehlverhalten könne laut der DAS-Rechtsschutzversicherung sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Anders als bei Verkehrsverstößen gebe es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog: Die Höhe des Betrages ergibt sich aus einer Anzahl von Tagessätzen. In den meisten Fällen sind für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze fällig. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt. Als Tageshöchstsatz gelten 30 000 Euro.
Auch wenn es keinen Kostenkatalog für Beleidigungen gibt, so können sich Autofahrer doch an Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger lagen die von Gerichten verhängten Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4 000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies 750 Euro. Verbale Beleidigungen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen zwischen 250 Euro für den Ausdruck „Bekloppter“ und 2 500 Euro für „Alte Sau“. Übrigens gelten auch indirekte Aussagen wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich A?loch zu Dir sagen“, als Beleidigungen. Werden abfällige Bemerkungen einem Polizisten an den Kopf geworfen, kommt dies noch etwas teurer: Schon das Duzen eines Ordnungshüters kostet den Hitzkopf mehrere hundert Euro.
Beamte reagieren jedoch nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland empfindlich auf Beleidigungen. Deshalb sollten sich Verkehrsteilnehmer unfreundliche Gesten grundsätzlich verkneifen. Nicht nur mit dem „Stinkefinger“, der weltweit als Beleidigung gilt, kann er sich Ärger einhandeln, sondern selbst mit vermeintlich harmlosen Gesten. Der hochgestreckte Daumen, der hierzulande Zustimmung ausdrückt oder die Suche nach einer Mitfahrgelegenheit signalisiert, stellt anderswo – beispielsweise in Nordafrika oder im Mittleren Osten – auch eine Beschimpfung dar. Werde der Daumen auf und ab bewegt, so der Versicherungsexperte ergänzend, „ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas sogar eine obszöne Beleidigung.“ gfm/mid
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