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Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden

Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog: Die Höhe des Betrages ergibt sich aus einer Anzahl von Tagessätzen. Beispielsweise lagen bislang bei einem gestreckten Mittelfinger die von Gerichten verhängten Bußgelder zwischen
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Von u.b. am 10.05.2013 um 13:50 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 461 views