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Beschädigung des Wagens in der Waschanlage

Besch?digung in der Waschanlage – So reklamieren Sie richtig
Betreiber von Autowaschanlagen k?nnen durch allgemeine Gesch?ftsbedingungen die Haftung f?r Sch?den am Wagen nicht generell ausschlie?en. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Monaten (BGH, Az.: X ZR 133/03), allerdings ist die ver?nderte Rechtsprechung in den K?pfen der Verbraucher in vielen F?llen noch nicht richtig angekommen – obwohl dieses Urteil eine wesentliche Verbesserung der Rechtsstellung der Autofahrer bedeutet.

Sch?den an Au?enspiegel, Fenster und Zierleiste.
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall benutzte ein Autofahrer die Waschanlage mit einem PKW, der ?ber zwei anklappbare Seitenspiegel verf?gte. Beim Einfahren in die Waschanlage waren beide Spiegel ?u?erlich unbesch?digt. Nach Beendigung des Waschvorgangs war das Gelenk des rechten Au?enspiegels defekt. Ferner wies die Fensterscheibe und die Zierleiste der Beifahrert?r Kratzer auf. Diese Sch?den nahm der Beklagte auf und meldete diese seiner Versicherung. Nach erfolgter Reparatur benutzte der Kl?ger die Waschanlage erneut. Es entstand der gleiche Schaden wie beim ersten Mal. Wiederum lie? der Fahrzeugbesitzer den Schaden reparieren. Der Autofahrer verlangte daraufhin eine Erstattung der Kosten der Reparatur und des Nutzungsausfalls f?r die Reparaturdauer von jeweils zwei Tagen sowie eine allgemeine Unkostenpauschale, insgesamt ca. 2500 Euro. Dies lehnte der Waschstellenbetreiber mit dem Hinweis auf die folgenden beiden Haftungsbegrenzungsklauseln in den AGB ab: Zum einen sollte die Haftung f?r au?en an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit beschr?nkt sein. Zudem wollte der Betreiber die Haftung f?r alle Folgesch?den auch f?r den Fall der einfachen Fahrl?ssigkeit ausschlie?en.

Schaden in der Waschanlage! Haftung nicht generell ausschlie?bar

Beim Amtsgericht und im Berufungsrechtszug beim Landgericht hatte der Autofahrer keinen Erfolg, erst der Bundesgerichtshof gab ihm jetzt Recht und urteilte, dass der Betreiber einer Autowaschanlage seine Haftung f?r durch leichte Fahrl?ssigkeit herbeigef?hrte Besch?digungen des Fahrzeugs nicht ausschlie?en k?nne. Wer sein Auto in einer Autowaschanlage reinigen l?sst, darf „berechtigterweise“ davon ausgehen, dass sein Fahrzeug w?hrend des Waschvorgangs nicht l?diert wird, urteilten die Karlsruher Richter. Im Schadensfall m?sse der Nutzer der Waschanlage darauf vertrauen k?nnen, dass ihm der Betreiber auch bei einfacher Fahrl?ssigkeit den entstandenen Schaden ersetzen werde, soweit dieser vorhersehbar und typisch ist. Der Rechtsstreit wurde daraufhin an die Vorinstanz zur?ckverwiesen.

Nicht die Schuld einreden lassen

Immer wieder kommt es zum Streit dar?ber, wer f?r einen Schaden am Fahrzeug haftet, der Halter oder der Waschstra?enbesitzer.

Um dies im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie sich einen qualitativ guten Waschstra?enbetreiber suchen und vor Befahren der Waschanlage alle hervorragenden Teile wie Spiegel etc. einfahren. Sie sollten das Fahrzeug vor und nach der W?sche genauestens unter die Lupe nehmen, neue Sch?den sofort dokumentieren und wenn m?glich, zu fotografieren. Nach Auffinden eines Schadens sollte sofort mit dem verantwortlichen Tankwart bzw. dem Personal, m?glichst vor Zeugen, gesprochen und der Schaden schriftlich dokumentiert werden. Das Entstehen solcher Sch?den l?sst sich notfalls auch in einem au?ergerichtlichen Sachverst?ndigengutachten oder sp?ter im Rahmen eines gerichtlichen selbst?ndigen Beweisverfahrens kl?ren.

Lassen Sie sich auf jeden Fall nicht einreden, der Betreiber sei nicht ?schuld gewesen?. Das Verschulden des Anlagenbetreibers wird nach der Schuldrechtsreform wegen der Vorschrift des ? 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet, d.h. der Unternehmer muss seinerseits nachweisen, dass der Schaden nicht durch seine Waschstra?e entstanden ist. Sollte aber der Betreiber Ihrem Zahlungsbegehren nicht nachkommen, sollten Sie in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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