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Beschädigung des Wagens in der Waschanlage

Besch?digung in der Waschanlage – So reklamieren Sie richtig
Betreiber von Autowaschanlagen k?nnen durch allgemeine Gesch?ftsbedingungen die Haftung f?r Sch?den am Wagen nicht generell ausschlie?en. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Monaten (BGH, Az.: X ZR 133/03), allerdings ist die ver?nderte Rechtsprechung in den K?pfen der Verbraucher in vielen F?llen noch nicht richtig angekommen – obwohl dieses Urteil eine wesentliche Verbesserung der Rechtsstellung der Autofahrer bedeutet.
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Von u.b. am 15.11.2006 um 10:52 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 373 views