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Bussgeldverfahren wegen Fotovorlage des Zwillingsbruders

N?rnberg (D-AH) – Nachdem ihr Mann dem st?dtischen Verkehrsamt das Foto seines zum Verwechseln ?hnlichen Zwillingsbruders vorgelegt hat, muss jetzt eine Heidelbergerin eine Verwaltungsgeb?hr von 10,20 Euro an die Beh?rde zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstra?e entschieden (Az. 6 K 839/06.NW). Der Pkw der Frau war n?mlich beim ?berfahren einer auf Rot geschalteten Kreuzung geblitzt worden, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de), ohne dass die Autobesitzerin zum Fahrer Angaben machen wollte.

Weil auf dem ?berwachungsfoto aber ein 60- bis 70-j?hriger Mann mit Oberlippenbart zu erkennen ist, der ihrem Ehemann sehr ?hnlich sieht, leitete die Beh?rde gegen ihn das Bu?geldverfahren ein. Doch der Mann eilte schnurstracks ins Amt und verwies auf seinen eineiigen Zwillingsbruder. Daraufhin stellten die Beamten das Verfahren ein, drohten der Autofahrerin aber f?r den Wiederholungsfall an, ein Fahrtenbuch f?hren zu m?ssen – und verlangten f?r diese Amtshandlung die umstrittene Geb?hr.

Die Androhung eines Fahrtenbuchs sei nur dann rechtens, wenn eine Ermittlung des Fahrers nicht m?glich gewesen ist, widersprach die Frau vor Gericht. Um rauszukriegen, ob es sich bei dem Verkehrss?nder um ihren Mann oder doch nur um ihren Schwager gehandelt habe, h?tten die Beamten ja ein anthropologisches Gutachten in Auftrag geben k?nnen.

„Eine derart aufwendige Untersuchung ist hier aber offensichtlich unverh?ltnism??ig und damit unzumutbar“, erkl?rt Rechtsanwalt J?rg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute). Weder die Frau noch ihr als Fahrer in Betracht kommender Ehemann haben verwertbare Angaben zum m?glichen Fahrzeugf?hrer gemacht. „Deshalb konnte die Stadt Heidelberg zu Recht weitere, wenig Erfolg versprechende Ermittlungen unterlassen“, sagt der Anwalt.

www.anwaltshotline.de


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