Bussgeldverfahren wegen Fotovorlage des Zwillingsbruders
N?rnberg (D-AH) – Nachdem ihr Mann dem st?dtischen Verkehrsamt das Foto seines zum Verwechseln ?hnlichen Zwillingsbruders vorgelegt hat, muss jetzt eine Heidelbergerin eine Verwaltungsgeb?hr von 10,20 Euro an die Beh?rde zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstra?e entschieden (Az. 6 K 839/06.NW). Der Pkw der Frau war n?mlich beim ?berfahren einer auf Rot geschalteten Kreuzung geblitzt worden, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de), ohne dass die Autobesitzerin zum Fahrer Angaben machen wollte.
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Von u.b. am 08.01.2007
um 07:52 Uhr
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