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Nicht jeder Fuehrerschein ist eine Fahrerlaubnis

Wer mit einem „F?hrerschein Deutsches Reich“ auf deutschen Stra?en unterwegs ist, verst??t nicht fahrl?ssig sondern vors?tzlich gegen Gesetz und Ordnung. Denn zu glauben, mit einem derartigen Papier eine regul?re Fahrerlaubnis erworben zu haben, ist bei klarem Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Trotzdem musste erst das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 2 Ss 78/06) in dritter Instanz eingreifen, um in genau solch einem Fall ein sich auf „fahrl?ssiges Fahren ohne Fahrerlaubnis“ beschr?nkendes Urteil zu kassieren.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, verlor der Delinquent seine Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs. Vier Mal stellte er beim Landratsamt Waldshut erfolglos Antr?ge auf eine Wiedererteilung. Selbst seine schlie?lich vor dem Verwaltungsgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Da beschaffte er sich schlie?lich gegen Zahlung von 50 Euro von einem so genannten „Reichspr?sidenten“ erst einen „F?hrerschein Deutsches Reich“ und nach dessen Beschlagnahme sp?ter noch einen weiteren. „Obwohl der Mann nach all seinen Antr?gen und der gerichtlichen Auseinandersetzung nur zu gut wusste, welche Beh?rde f?r die Erteilung einer Fahrerlaubnis zust?ndig ist und welche Voraussetzungen daf?r h?tten erf?llt werden m?ssen – wie etwa die medizinisch-psychologische Eignungspr?fung“, betont Rechtsanwalt J?rg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute).

F?r die Karlsruher Richter ein offensichtlicher Fall von Vorsatz. Und so hatte es ?brigens schon der Amtsrichter in seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu 40 Tagess?tzen je 20 Euro gesehen. Eine Entscheidung, die dann aber vom Landgericht verworfen wurde – zu Unrecht, wie jetzt klar ist.


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