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Noetigung: Draengler

Nicht nur auf der Autobahn gilt Vorsicht Dr?ngler, sondern auch im innerst?dtischen Verkehr macht sich ein Fahrzeugf?hrer der N?tigung strafbar, wenn er st?ndig bei einer Geschwindigkeit von 40km/h bis 50 km/h so dicht auff?hrt, da? der Vorausfahrende in seinem R?ckspiegel das Nummernschild des auffahrenden Fahrzeuges nicht mehr erkennt.

Ein solches best?ndiges massives Dr?ngeln erf?llt den Tatbestand der N?tigung, da hierdurch eine Vielzahl von Gefahren geradezu heraufbeschworen wird.

Oberlandesgericht K?ln, Az.: 83 Ss 6/06


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