Noetigung: Draengler
Nicht nur auf der Autobahn gilt Vorsicht Dr?ngler, sondern auch im innerst?dtischen Verkehr macht sich ein Fahrzeugf?hrer der N?tigung strafbar, wenn er st?ndig bei einer Geschwindigkeit von 40km/h bis 50 km/h so dicht auff?hrt, da? der Vorausfahrende in seinem R?ckspiegel das Nummernschild des auffahrenden Fahrzeuges nicht mehr erkennt.
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Von u.b. am 02.04.2007
um 07:54 Uhr
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