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Verkehrsanwälte kritisieren EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen

Verkehrsanw?lte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordern die Bundesregierung auf, vor der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung von Geldstrafen aus dem EU-Ausland die deutschen Verfassungsgrunds?tze zu wahren. Nach EU-Richtlinien k?nnen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in einem anderen EU-Staat begangen wurden, im Heimatland des Verkehrss?nders geahndet und vollstreckt werden.

„Die Vorgaben der EU k?nnen in Deutschland nicht eins zu eins umgesetzt werden, da in vielen EU-L?ndern Ma?st?be bei der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten, die in Deutschland verfassungswidrig w?ren“, sagte Rechtsanwalt Hans-J?rgen Gebhardt bei einem Treffen deutscher Verkehrsjuristen vom 20. bis 22. Oktober in Bad Homburg. So k?nne beispielsweise in ?sterreich ein Polizist mittels „Amts-Auge“ die Geschwindigkeit sch?tzen und ahnden. Auch gebe es Unterschiede bei der Auskunftspflicht. In Frankreich kenne man die Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. In Deutschland d?rfe hingegen nur derjenige bestraft werden, der die Tat begangen hat. Der entsprechenden EU-Richtlinie drohe das gleiche Schicksal wie dem EU-Haftbefehl, dessen erster Entwurf beim Bundesverfassungsgericht gescheitert war.

Teilnehmer bei den 26. Homburger Tagen begr??ten grunds?tzlich den EU-F?hrerschein, ?u?erten jedoch Bedenken gegen dessen Missbrauch. Es m?ssten Regelungen geschaffen werden, um Anw?rtern den EU-F?hrerschein zu verwehren, wenn sie in Deutschland wegen ihrer Gef?hrlichkeit f?r den Stra?enverkehr keine Chance auf einen F?hrerschein h?tten.


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