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Orndungswidrigkeit: Nutzung einer Freisprechanlage

Nutzung einer Freisprechanlage befreit nicht vor Haftung
F?r das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage winken bekannterweise seit dem 1. April 2004 ein erh?htes Bu?geld in H?he von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Das Verbot vom Telefonieren am Steuer ist fast w?rtlich zu nehmen. Auch beim Warten an einer roten Ampel begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit dem Handy in irgendeiner Form besch?ftigt ist.
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Von u.b. am 29.09.2006 um 08:49 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 603 views