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Was tun: Vorläufige Beschlagnahme des Führerscheins

1ARATGEBERRECHT informiert: Nach vorl?ufiger Beschlagnahme der Fahrerlaubnis sofort zum Anwalt!
Wenn Ihnen seitens der Polizei der F?hrerschein vorl?ufig beschlagnahmt wurde (z.B. wegen Trun?kenheitsfahrt) sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen, damit dieser noch vor einer richterlichen Best?tigung dieser polizeilichen Ma?nahme t?tig werden kann. Sofort bedeutet noch am gleichen Tage ; denn die richterliche Best?tigung erfolgt meistens innerhalb von 2-3 Tagen nach dieser poli?zeilichen Ma?nahme.
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Von u.b. am 01.11.2006 um 09:26 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 437 views