Neuwagen muss im Prospekt angegebene Geschwindigkeit erreichen
Gerichtsurteil: Neuwagen muss im Prospekt angegebene Geschwindigkeit erreichen. Neuwagen m?ssen die im Verkaufsprospekt angegebene H?chstgeschwindigkeit erreichen. Bei einer Abweichung von mehr als f?nf Prozent liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts D?sseldorf ein Sachmangel vor (Az. I-3 U 8/04), der zum R?cktritt vom Vertrag berechtigt.
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Von u.b. am 09.01.2007
um 07:28 Uhr
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