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Neuwagen muss im Prospekt angegebene Geschwindigkeit erreichen

Gerichtsurteil: Neuwagen muss im Prospekt angegebene Geschwindigkeit erreichen. Neuwagen m?ssen die im Verkaufsprospekt angegebene H?chstgeschwindigkeit erreichen. Bei einer Abweichung von mehr als f?nf Prozent liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts D?sseldorf ein Sachmangel vor (Az. I-3 U 8/04), der zum R?cktritt vom Vertrag berechtigt.
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Von u.b. am 09.01.2007 um 07:28 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 396 views