Harte Drogen: Einmaliger Konsum kann Führerschein kosten
Schon der einmalige Konsum harter Drogen kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und einem Mann den vorl?ufigen Rechtsschutz versagt, dessen Fahrerlaubnis von der Stra?enverkehrsbeh?rde eingezogen worden war.
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Von u.b. am 13.03.2007
um 08:15 Uhr
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