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Verbotswidrige Benutzung eines Handys

Das Handy darf umgelagert werden. Das blo?e Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons w?hrend der Fahrt, erf?llt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Handys.
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Von u.b. am 19.06.2007 um 07:48 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 450 views