Verbotswidrige Benutzung eines Handys
Das Handy darf umgelagert werden. Das blo?e Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons w?hrend der Fahrt, erf?llt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Handys.
Weiterlesen »
Von u.b. am 19.06.2007
um 07:48 Uhr
gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen
450 views