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Kurze Verjährungsfristen

Bereits nach drei Monaten tritt bei Ordnungswidrigkeiten die Verjährung ein. Wegen der kurzen Verfolgungsverjährung kann es sich für einen Verkehrsteilnehmer günstig auswirken, wenn die Behörde
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Von u.b. am 01.03.2010 um 16:27 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 552 views