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Verkehrssünder – Schutzbehauptung schützt oft nicht vor Strafe

Bei einer schwierigen Beweislage neigen Verkehrssünder leicht dazu, sich innerlich auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder ein folgenloses Patt nach dem Motto „Aussage gegen Aussage“ einzustellen.
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Von u.b. am 22.04.2010 um 09:17 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 508 views