Urteil: Tandem für Betriebsfeier braucht Sondererlaubnis
Ein Tandem, das hauptsächlich für Betriebsfeiern genutzt wird, braucht eine Sondererlaubnis, um auf der Straße fahren zu dürfen. Denn dabei steht nicht die Fortbewegung, sondern das
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Von u.b. am 03.04.2017
um 07:03 Uhr
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