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Urteil: Tandem für Betriebsfeier braucht Sondererlaubnis

Ein Tandem, das hauptsächlich für Betriebsfeiern genutzt wird, braucht eine Sondererlaubnis, um auf der Straße fahren zu dürfen. Denn dabei steht nicht die Fortbewegung, sondern das
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Von u.b. am 03.04.2017 um 07:03 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 524 views