Sicherheitsabstand
 

Sicherheitsabstand LKW - Kfz nicht eingehalten

Sie haben den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden LKW bzw. Auto nicht eingehalten. Hier erfahren Sie, welche Strafen Ihnen bei zu geringem Abstand gemäß STVO drohen, wie Bussgeld, Punke, Fahrverbot.



Zu den häufigsten Unfallursachen gehört "zu geringer Sicherheitsabstand".
Am besten Fahren Sie mit genügend Abstand zum Vordermann.
Verstoß Sicherheitsabstand Kfz Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, bei einem Abstand von weniger als
Abstand weniger als
     
... 5/10 des halben Tachowertes 1 P 75 nein
... 4/10 des halben Tachowertes 2 P 100 nein
... 3/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h 3 P 160 1 Monat
... 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h 4 P 240 2 Monate
... 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h 4 P 320 3 Monate
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, bei einem Abstand von weniger als      
... 5/10 des halben Tachowertes 2 P 100 nein
... 4/10 des halben Tachowertes 3 P 180 nein
... 3/10 des halben Tachowertes 4 P 240 1 Monat
... 2/10 des halben Tachowertes 4 P 320 2 Monate
... 1/10 des halben Tachowertes 4 P 400 3 Monate

Verstoß Sicherheitsabstand LKW - Omnibus Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
Mit einem LKW von einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einem Omnibus auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 3 P 80 nein

Alle Angaben ohne Gewähr

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